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Allgemeine Geschäftsbedingungen fürVerband Oesterreichischer Versicherungswirtschaft (VOV) und dessen Mitglieder:
AllgemeinesNachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma Pluspaket und demVerband Oesterreichischer Versicherungswirtschaft mit allen seiner Mitglieder. (Vertragspartner) „VOV Pluspaket Privat“, „VOV Pluspaket Privat light“, „VOV Pluspaket Firma“ und „VOV Pluspaket Firma light“ bieten unterschiedliche Serviceleistungen, wodurch jeder die Möglichkeit hat, sein optimales Produkt zu wählen, das ihm dann in jeder - im Folgenden beschriebenen - Situation im vorgesehenen Deckungsumfang zur Verfügung steht. Dies erfolgt nur bei vollständiger Leistung der vorgeschriebenen Prämien.Die Firma Pluspaket vermittelt Dienstleistungen von KFZ-Fachwerkstätten (Punkte 1 bis 7 des Mitgliedsfolders),Versicherungsunternehmen und Rechtsanwälten. Für die Leistungen dieser Vertragspartner übernimmt Pluspaket keine Haftung. Ein Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen Pluspaket besteht nicht. Die AGB und die darin festgelegten Preise können einseitig von Pluspaket durch schriftlichen Hinweis an den Vertragspartner geändert werden. Die Zustimmung des Vertragspartners zur Vertragsänderung wird angenommen, wenn diese nicht ausdrücklich innerhalb von 2 Monaten widerspricht.
Vertragsschluss Der Vertrag zwischen der Firma Pluspaket und den Mitglieder des VOV (Privat/Firma)kommt aufgrund der Gegenzeichnung und schriftlichen Bestätigung der Mitgliedschaft zustande. Durch Abgabe des Antrags erklären Sie, an diesen jedenfalls 14 Tage gebunden zu sein.Die Firma Pluspaket verpflichtet sich gegenüber VOV als Vertragspartner im Schadenfall alle vertraglich festgelegten Serviceleistungen für dessen Mitglieder zu erfüllen. Voraussetzung dafür sind die vollständige Leistung der vorgeschriebenen Prämien und die Einhaltung der nachstehend festgelegten Bedingungen zu den jeweiligen Serviceleistungen.Die vermittelten Vertragspartner der Firma Pluspaket sind ausschließlich am österreichischen Markttätige Unternehmen mit Firmensitz in Österreich. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Kündigungsmöglichkeiten werden im Punkt „Beendigung des Vertrages“ ausführlich beschrieben.
Wer hat Anspruch auf die genannten Leistungen? Anspruch auf die Leistungen gemäß dem jeweiligen Leistungspaket hat der im Antrag genannteKunde (bei Firmenkunden auch die zusätzlich genannte Privatperson), der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte, sowie deren Kinder (jedoch nur, wenn diese in häuslicherGemeinschaft mit dem Kunden leben, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich in Ausbildung befinden und nicht selbsterhaltungsfähig sind).
Die Serviceleistungen „minus € 150,00 Selbstbehalt“, „Abhol- und Bringservice“, „Leihwagen gratis“„Fahrzeugreinigung“ und „Pickerl gratis“ können nur in den von Pluspaket genannten und vermittelten Werkstätten in Anspruch genommen werden. Wählt der Kunde eine andere Werkstätte, verzichtet er damit auf die genannten Leistungen. Wenn kein Reparaturauftrag erteilt wird bzw. erteilt werden kann (zum Beispiel bei Totalschaden des KFZ) besteht kein Anspruch auf die genannte Leistung.
Privat Paket Die Firma Pluspaket steht Ihnen als Privatkunde über die kostenlose Serviceline 0800/20 10 50 zur Verfügung! Im Schadenfall (Punkte 1 bis 7 des Mitgliedsfolders) bitten wir Sie uns sofort zu kontaktieren. Die Paketvarianten sind im Mitgliedsfolder, auf www.vov.at sowie hier in den AGB ausführlich beschrieben und werden dem Antragsteller auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Firmen Paket Als Firmenkunde steht Ihnen die Firma Pluspaket über die kostenlose Serviceline 0800/20 10 50 zur Verfügung! Im Schadenfall (Punkte 1 bis 7 des Mitgliedsfolders) bitten wir Sie uns sofort zu kontaktieren. Die Paketvarianten sind im Mitgliedsfolder, auf www.vov.at, sowie hier in den AGB ausführlich beschrieben und werden dem Antragsteller auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Das Firmenpaket beinhaltet bis zu 10 Firmenfahrzeuge sowie eine zusätzliche natürliche Person, die bei Antragstellung bekannt zu geben ist. Das Firmenpaket bezieht sich ausschließlich auf Kfz bis 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht. Für andere Fahrzeuge bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
SERVICEPUNKTE
Minus € 150,- Selbstbehalt: Ab Reparaturkosten von € 500,- pro Schadenfall vermindert sich der Selbstbehalt um € 150,00. Fällt kein Selbstbehalt an, etwa weil die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt, besteht keinAnspruch auf € 150,00 Ermäßigung. Die Selbstbehaltminimierung von € 150,00 bezieht sich immer auf den Ihnen, durch Ihren Versicherer tatsächlich vorgeschriebenen Selbstbehalt lt. Ihrem Versicherungsvertrag. Beispiel: Hat der Kunde einen vereinbarten Selbstbehalt von € 200,00 (gemäß Kaskovertrag), welcher vom Versicherer bei Zahlung der Reparaturrechnung an die Werkstatt abgezogen wird, werden von der Werkstatt lediglich € 50,00 dem Kunden weiterverrechnet. Die Abrechnung des Schadens erfolgt mittels Zession, welche Sie im Schadenfall bei der Werkstattunterschreiben müssen. Über diese verrechnet die Werkstatt direkt mit dem Versicherer.
Abhol- u. Bring-Service: Ihr beschädigtes Fahrzeug wird abgeholt und nach der Reparatur wieder zurück gebracht. Der Ort der Abholung des Fahrzeuges wird vom Kunden via unserer kostenlosen Serviceline oder online Bekannt gegeben. Die Firma Pluspaket stellt dann umgehend die Verbindung zwischen Reparaturwerkstatt und dem Kunden her. Die Terminvereinbarung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Anforderung bei Pluspaket. Folglich wird die genaue Zeit für die Abholung ihres Fahrzeuges vereinbartbzw. wo Sie auch Ihren Leihwagen übernehmen können. Das Fahrzeug kann auch von Ihnen selbständig in die Werkstätte gebracht werden.
Leihwagen gratis: Dem Kunden steht für die gesamte Reparaturzeit ein gratis Leihfahrzeug zur Verfügung. Das Leihfahrzeug wird dem Kunden (spätestens) innerhalb von 3 Tagen zur Verfügung gestellt. Es wird ein dem Reparaturfahrzeug gleichwertiges Leihfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Fahrzeugreinigung: Sofort nach der Reparatur wird Ihr Auto innen und außen auf Hochglanz gebracht und gereinigt übergeben.
Anwaltstelefon: Wenn Sie mal Rat brauchen stehen Ihnen unsere erfahrenen Partneranwälte telefonisch und persönlich zur Verfügung. Eine kostenlose und unverbindliche Beratung ist nur nach Rücksprache mit unserer Serviceline möglich. Die kostenlose und unverbindliche Beratung im Rahmen dieser Vereinbarung ist nur bei einem von Firma Pluspaket genannten Rechtspartner möglich. Für die Leistung bzw. Empfehlungen dieses Anwaltes übernimmt Firma Pluspaket keine Haftung. Die Beratungsleistungen können pro Kunde höchstens vier mal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Pickerl gratis: Die vorgeschriebene Fahrzeugüberprüfung nach § 57 a KFG ist für Sie in unseren Partnerwerkstätten gratis. Kunden haben die Möglichkeit die jährliche staatlich vorgeschriebene § 57 a KFG Fahrzeugüberprüfung, gratis und mit unlimitierter Anzahl von Fahrzeugen (PKW / LKW bis 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht) die im selben Haushalt zugelassen sind, in einer unserer Partnerwerkstätten überprüfen zu lassen. Dies bezieht sich auf die reinen Kosten der § 57a KFG Überprüfung. Sollten bei der Prüfung Mängel am Fahrzeug festgestellt werden, welche vor der Ausstellung der Prüfurkunde behoben werden müssen,sind die Kosten für die Behebung der Mängel direkt an die Partnerwerkstätte zu Zahlen. Sollte der Kunde der Werkstätte keinen Reparaturauftrag zur Behebung dieser Mängel erteilen, werden dem VOV mit allen seiner Mitglieder KEIN Unkostenbeitrag für die Überprüfung verrechnet.
Klientenanwalt: Wenn Ihre Versicherung zu Unrecht mal nicht zahlen möchte, sorgen wir dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen - wenn nötig auch vor Gericht, wobei nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen alle Prozesskosten übernommen werden.Zu diesem Zweck hat Firma Pluspaket mit der HDI Versicherung AG eine Kundenstock-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Für die Leistungspflicht des Pluspakets ist der genannteVersicherungsvertrag maßgeblich. Der Versicherungsvertrag und die ihm zu Grunde liegendenBedingungen liegen in den Büroräumlichkeiten der Firma Pluspaket für Kunden und Vertriebspartnerjederzeit zur Einsicht auf. Als Antragsteller stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Ihre Daten an die HDIVersicherung AG übermittelt werden. Sollte Ihre Haftpflicht- oder Kaskoversicherung, sowie auch einegegnerische Haftpflichtversicherung eine Schadenzahlung aus welchen Bedingungsgründen auchimmer nicht leisten wollen und Ihnen als Kunden des Pluspakets vorenthalten, so haben Sie dieMöglichkeit Ihre rechtlichen Interessen aus diesem Vertrag wahrzunehmen. Von schriftlichenVerhandlungen bis über die gerichtliche Durchsetzung dieser Kosten stehen Ihnen die Partner- Rechtsanwälte über die HDI Versicherung AG zur Verfügung. Kein Versicherungsschutz besteht fürStreitigkeiten aus Versicherungsverträgen, die mit HDI Versicherung AG abgeschlossen worden sind. Im Schadenfall stellen wir Ihnen den Kontakt über unsere kostenlose Serviceline mit dem Versicherer her.Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Sie als Kunden und Vertragspartner des Pluspakets und die gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2008),mitversicherten Personen: Ihre in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder verschieden oder gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten sowie deren Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- undStiefkinder; Enkelkinder), soweit diese in häuslicher Gemeinschaft leben, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich in Ausbildung befinden und nicht selbsterhaltungsfähig sind.Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen im Privat- und Betriebsbereich gemäß dieser Bedingungen. Die Versicherungssumme beträgt proVersicherungsfall € 80.000,00. Kein Versicherungsschutz besteht für die Durchsetzung und Abwehr von Geldforderungen, die einen Betrag von € 200,-- bzw. bei Firmen und Landwirten einen Betrag von€ 1.000,- nicht übersteigen (Bagatellgrenze).
Vertragspartner Unser Ziel ist es jedem Kunden in jedem Schadenfall eine optimal Betreuung entsprechend seinemServicepaket anbieten zu können. Dazu gehören auch unsere speziell ausgewählten Partnerwerkstätten sowie Anwälte bei denen wir auf hohe Qualität achten und diese auch laufendüberprüfen. Wir vermitteln ausschließlich ausgewählte österreichische KFZ-Fachwerkstätten und rennomierte Anwälte. Dadurch ist es möglich, Ihnen das beste Service und dies auf höchstem Niveaubieten zu können. Unsere Mitarbeiter sind im ständigen Kontakt mit unseren Partnern und gewährleisten dadurch ein hohes Maß an Service- und Qualitätsvorteilen. Einen Überblick überunsere Vertragspartner erhalten Sie über unsere kostenlose Serviceline. Dadurch finden Sie den optimalen Partner in Ihrer Nähe und stellen einen reibungslosen Ablauf im Schadenfall sicher.
Beendigung des Vertrages Der Vertrag endet für das VOV Mitglied automatisch mit der Auflösung seiner VOV Mitgliedschaft. Diese wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, und kann frühestens nach Ablauf des ersten Jahres mit Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen.
Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Leistungen der Firma Pluspaket, abhängig von der gewählten Variante, ist jährlich oder monatlich und jeweils im Vorhinein an VOV zu entrichten. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist ausschließlich mittels unterschriebenen Einziehungsauftrags möglich!
Mitgliedsbeiträge Folgende Mitgliedsbeiträge gelten bis auf Widerruf:
Berechtigung zum Bankeinzug lt. Antrag auf Mitgliedschaft Für das „VOV Pluspaket Firma“ wird ein Mitgliedsbeitrag von € 32,00 pro Monat/ € 384,- pro Jahrwie vereinbart eingezogen. Für das „VOV Pluspaket Firma light“ wird ein Mitgliedsbeitrag von € 27,00 pro Monat/ € 324,- pro Jahrwie vereinbart eingezogen. Für das „VOV Pluspaket Privat“ wird ein Mitgliedsbeitrag von € 13,50 pro Monat / € 162,50 pro Jahrwie vereinbart eingezogen. Für das „VOV Pluspaket Privat light“ wird ein Mitgliedsbeitrag von € 11,00 pro Monat / € 132,- pro Jahrwie vereinbart eingezogen.
An das Kreditunternehmen: Das Mitglied beauftragt den VOV widerruflich zum Einzug der im Antrag bestimmten Mitgliedsbeiträgevom Konto des Mitglieds mittels Lastschrift. Sie sind berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto keine erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen sind nichtzu leisten. Sie nehmen zur Kenntnis, dass ein Einspruch gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, nicht möglich ist. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrundeliegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen Ihnen und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Ein Widerruf dieses Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens bei der kontoführendenStelle. Vom Widerruf werden Sie die oben angeführte Firma gleichzeitig benachrichtigen. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen“. DieserVertrag endet automatisch mit der Kündigung durch einen der beiden Vertragspartner, wobei die Servicepflicht der Firma Pluspaket sowie des VOV in diesem Fall sofort eingestellt wird.
Datenschutz Wir versichern unseren Kunden, persönliche Daten, die uns bei Unterzeichnung des Antragesüberlassen werden, absolut vertraulich zu behandeln. Wenn Sie sich für VOV Pluspaket entschieden haben, benötigen wir von Ihnen alle persönlichen Daten welche ausführlich im jeweiligen Antrag(Privat u. Firmen Pakte) beschrieben werden. Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt lediglich im Fall der Anwaltsberatung sowie für den Klientenanwalt an Dritte; siehe auch die Beschreibung im Punkt„Klientenanwalt“ in unseren AGB.Wir verkaufen keine persönlichen Daten und überlassen Ihre Daten keinen Dritten. Wir verwenden dieangegebenen Daten im Sinne unserer Kunden lediglich für interne Zwecke. Sämtliche Daten ausAnträgen, Anfragen, Schadenfällen oder sonstigen tagesgeschäftlichen Abwicklungen werdenelektronisch gespeichert und nur für Zwecke der Firma Pluspaket und deren Kunden verwendet. Es werden keine Daten an Dritte, insbesondere Werbefirmen und Adressverlage weitergegeben. Ein ausdrücklicher Hinweis bzw. die Ausübung des Widerspruchsrechtes des Kunden betreffendDatenweitergabe an Adressverlage gem. § 151 Abs.5 GewO ist daher nicht notwendig.
Erfüllungsort/Gerichtsort Erfüllungsort und Gerichtsort ist Wien. Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist, gilt dieZuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Firmenbuchnr.: 333907s
Sprache Die Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch. Diese AGBs sind gültig ab 01.10.2009
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